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Kündigung in der Schwangerschaft

 
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Stupsine



Anmeldungsdatum: 20.08.2013
Beiträge: 1
Wohnort: Wien

Geburtstermin: 12.12.2013





BeitragVerfasst am: Di 20. Aug. 2013 14:39    Titel: Kündigung in der Schwangerschaft Antworten mit Zitat

Hallo!

ich hoffe, ich bin hier richtig.
Hätte ein paar Fragen zum thema: Einvernehmliche Kündigung in der Schwangerschaft.

ich bin derzeit in der 24. schwangerschaftswoche. Habe einen Urlaubsstand von 20 Tagen.

mein chef war so nett und hat mir zugesichert meinen bisherigen abfertigungsanspruch auszuzahlen (alte abfertigung - 14 dienstjahre).

bei der AK wurde mir gesagt, dass die auszahlung nur mit einer einvernehmlichen kündigung möglich ist (ansonsten einfrieren und in die neue abfertigung umsteigen - ich möchte jedoch das geld ausbezahlt haben, nicht eingefroren) - auch da hat mein chef netterweise zugestimmt.
wir hatten uns überlegt einvernehmlich das dienstverhältnis zu beenden (mit ende august) jedoch anschliessend sofort ein neues zu beginnen (mit 1.9.)...jedoch neues abfertigungsrecht.

jetzt meine frage:
mein mutterschutz beginnt mitte oktober. wie sieht es da rechtlich aus. ich hatte vor mit 14.9. in urlaub zu gehen und anschliessend sofort in mutterschutz zu gehen.

rein rechtlich, würde ich ja die 20 urlaubstage jetzt nicht mehr aufbrauchen können, wenn die kündigung mit 31.8. wirksam wird und mit 1.9. würde eine neue urlaubsrechnung beginnen.

worauf muss ich achten um keine meiner ansprüche zu verlieren?! bzw. worauf muss mein chef achten, dass er nicht gesetzeswidrig handelt?

oder ist eine kündigung erst nach dem mutterschutz möglich bzw. besser?

ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

danke schon mal im voraus

LG
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

   
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Marbel



Anmeldungsdatum: 21.10.2013
Beiträge: 34
Wohnort: Köln

Geburtstermin: 07.04.1980

Meine Kinder:
Elias, 24.12.2013



BeitragVerfasst am: Di 22. Okt. 2013 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Warum hörst du überhaupt da auf zu arbeiten? Du kannst doch nach dem Mutterschaftsjahr wieder zur arbeit gehen oder nicht? Ich erkenne da jetzt kein Problem. Kündigen darf dein Chef dich nicht, was ja auch klar ist. Aber wenn du selbst kündigst bekommst du eine Sperre vom Amt für 3 Monate.

Wäre nett wenn du ein wenig genauer wirst, warum wieso weshalb Wink
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Mama24



Anmeldungsdatum: 28.08.2015
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

Geburtstermin: 06.02.1985

Meine Kinder:
Nico, 12.08.2015
Nadine, 15.04.2012


BeitragVerfasst am: Fr 28. Aug. 2015 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach nach der Schwangerschaft arbeiten und fertig.
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Moeni
Gast








BeitragVerfasst am: Di 23. Feb. 2016 16:34    Titel: Unverständlich Antworten mit Zitat

Warum willst du Aufhören kann ich nicht nachvollziehen so kannst du gleich nachdem Mutterschutz weiter machen. Nur weil dein Chef sagt er stellt dich nach der einvernehmlichen Kündigung sofort wieder ein darauf würde ich mich nicht verlassen.

Lass es so wie es ist der Urlaub verfällt dir doch nicht!
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