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Rechtliches...

 
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Gast393
Gast








BeitragVerfasst am: Do 08. März. 2007 20:06    Titel: Rechtliches... Antworten mit Zitat

sagt mal, aus gegebenem anlass würd's mich jetzt interessieren, ob's stimmt dass man vom zeitpunkt der bekanntgebung der SS beim arbeitgeber keine überstunden mehr machen darf, dh dass die arbeitszeit 40 stunden pro woche nicht übersteigen darf.

ausserdem hab ich gelesen, dass ab dem ende des 5. monats arbeit auf zeit- und oder leistungsdruck auch untersagt ist. stimmt das? ich weiss ja nicht, wie anderer leute job so ist, aber bei mir geht alles NUR unter zeitdruck, wie ist denn sowas durchsetz- bzw. kontrollierbar?

ich frag nur wegen den überstunden, weil mir mein scheff heute überstunden und wochenendarbeit für die nächste zeit "angekündigt" hat, und ich will wissen, ob ich das mitmachen muss, oder ob ich mich quasi "abputzen" darf, weil ich ja SS bin (wenn auch noch nicht sehr lange).
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rotterdam_nl



Anmeldungsdatum: 23.06.2006
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BeitragVerfasst am: Do 08. März. 2007 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

also das mit den überstd stimmt!!!
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Gast571
Gast








BeitragVerfasst am: Do 08. März. 2007 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Überstunden mehr ab Bekanntgabe der SS!! Zu Akkordarbeit gibts auch Regelungen, ob das genau das 5te Monat ist weiß ich jetzt nicht.

Habe einen pdf-folder von der Ak wo alles rechtliche zusammengefasst ist, ich such mal den link dazu, dass dok selbst kann ich ja hier nicht reinstellen.
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Gast571
Gast








BeitragVerfasst am: Do 08. März. 2007 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

so hab ihn schon, hoffe das funktioniert jetzt -

http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d40/Mutterschutz_2006.pdf
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Gast393
Gast








BeitragVerfasst am: Fr 09. März. 2007 8:34    Titel: Antworten mit Zitat

super, florenz, VIELEN DANK! Smile
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