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lilaina
Anmeldungsdatum: 05.11.2007 Beiträge: 14 Geburtstermin: 06.06.2010
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Verfasst am: Mo 15. März. 2010 20:31 Titel: Geldfrage... |
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Hallo.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch da aus...
Kuze Erklärung: bin das 2. mal schwanger. hab beim 1. kind das karenzmodell mit den 20 monaten gewählt. meine 1. tochter kam im juni 2007 zur welt und das 2. baby kommt im juni 2010 zur welt. hab bis februar karenzgeld bekommen und bekomm jetz einen monat bzw. 2 monate da das mutterschutzgeld im nachhinein bezaht wird kein geld.
jetzt zu meiner Frage: hätte ich da irgendetwas beantragen können???
danke für eure antworten. liebe grüße lilaina |
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goldfisch
Anmeldungsdatum: 04.06.2009 Beiträge: 170
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Verfasst am: Mo 15. März. 2010 21:03 Titel: |
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Fuer die Zeit zwischen Kinderbetreuungsgeld und Mutterschutz kann man sich arbeitslos melden, sofern man nachweisen kann, dass fuer die Kinderbetreuung gesorgt ist! (Was genau das bedeutet, wieviele Stunden man dem Arbeitsmark zu Verfuegung stehen muss etc. kann man sehr gut auf der Homepage der Arbeiterkammer nachlesen.) Wie lange man davor, also vor der Elternkarenz, gearbeitet haben muss, weiss ich leider nicht.
Liebe Gruesse!
Goldfisch |
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kokonut2806
Anmeldungsdatum: 26.08.2008 Beiträge: 1358 Wohnort: Bezirk LiezenMeine Kinder: Jana Sophie, 20.07.2008 Andre´ Sebastian, 13.08.2010
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Verfasst am: Mo 15. März. 2010 21:06 Titel: |
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Hey,
ich hab das gleiche gehabt! Jana kam im Juli 08 zur Welt. Bis März 2010 ist ihr Kindergeld und erst ab Juni bekomm ich Mutterschutz! Da meine alte Firma aufgrund der erneuten SS keine Stelle für mich frei hatte und ja erst ab dem 2 LJ des Kindes verpflichtet ist, mich wieder einzustellen, hab ich ich mit meinem Chef auf eine einvernehmliche Kündigung geeinigt! Ich musste mich jetzt ab März arbeitslos melden und bekomm bis Juni Arbeitslosengeld! Andere Möglichkeiten hab ich leider keine und welcher Arbeitnehmer stellt dich ein, wennst im 4. Monat schwanger bist!? Also blieb mir keine andere Wahl!!!
Wenn du dich arbeitslos meldest musst du eine Person angeben, die für vier Stunden am Tag von Mo bis Fr auf deine erste Tochter schaut, da sie dich trotz SS auf Kurse und Seminare etc. schicken können (die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering, aber möglich ist alles). Gibts du keine Person an, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld!
Ich hoff ich konnte dir a bissi weiterhelfen!
LG
Koko |
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DreLii
Anmeldungsdatum: 08.03.2010 Beiträge: 518 Wohnort: PaschingGeburtstermin: 02.08.2010Meine Kinder: Elias, 02.08.2010
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Verfasst am: Di 16. März. 2010 11:27 Titel: |
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hallo,
ich weiß es von meiner schwester, dass sie sich dazwischen arbeitslos gemeldet hat.
sie musste auch nicht mehr zum ams oder sonstiges...
von einer freundin weiß ich die hat sich gestern arbeitslos gemeldet und ist auch schwanger und die muss nicht mal noch zum beratungsgespräch nur mehr den antrag abgeben und das wars...
lg andrea |
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lilaina
Anmeldungsdatum: 05.11.2007 Beiträge: 14 Geburtstermin: 06.06.2010
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Verfasst am: Do 18. März. 2010 7:53 Titel: |
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hallo.
Vielen dank für eure antworten...
bei mir stellt sich aber gleichzeitig eine weitere...wenn ich mich jetz arbeitslos melde, dann würde mir ja das mutterschutzgeld entfallen, oder?
lg |
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kokonut2806
Anmeldungsdatum: 26.08.2008 Beiträge: 1358 Wohnort: Bezirk LiezenMeine Kinder: Jana Sophie, 20.07.2008 Andre´ Sebastian, 13.08.2010
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WebTina1980
Anmeldungsdatum: 01.10.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Steiermark/ÖsterreichMeine Kinder: Lena Maria, 27.03.2003 Daniel, 22.05.2009
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Verfasst am: Fr 19. März. 2010 16:13 Titel: |
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Du kannst auch während der Karenz schon Arbeitslosengeld beantragen. Bei mir war das der Fall. Da ich wusste, das ich nicht mehr in meine alte Firma zurückgehen werde, haben wir und in der Karenz einvernämlich gelöst.
Und ich hab das Geld beim AMS zusätzlich dann bekommen. Aber die Kinderbetreuung muss geregelt sein. |
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