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Claudia2903
Anmeldungsdatum: 10.01.2008 Beiträge: 11 Meine Kinder: Christoph, 26.05.2008
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Verfasst am: Di 22. Jan. 2008 10:43 Titel: Berechnung Wochengeld |
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Hallo ihr Lieben!
Ich befinde mich seit 15.1. im vorzeitigen Mutterschutz, da ich diverse Probleme hatte. Jetzt habe ich seit da Anspruch auf Wochengeld und das ist auch schon alles beantragt.
Jetzt habe ich eine Frage an euch, wie wird das berechnet? Das Durchschnittgsgehalt der letzten 3 Monate, das weiß ich, aber wird da, wenn ich in den Monaten etliche Überstunden, Sonderzahlungen und Treueprämien erhalten habe, das miteinberechnet? Da die ja nur das NETTOeinkommen wissen wollen und das ist ja da alles dabei?
Und an alle, die schon Wochengeld beziehen:
Ist das bei euch mehr, als ihr verdient habt, als ihr noch arbeiten gegangen seit?
LG
Claudia |
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rast7400
Anmeldungsdatum: 17.10.2007 Beiträge: 59 Wohnort: FürnitzGeburtstermin: 03.08.2010Meine Kinder: Alyssa, 13.11.2000 Noah, 30.03.2008
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Verfasst am: Di 22. Jan. 2008 13:25 Titel: |
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Hallo,
also wenn du es ganz genau wissen willst würd ich einfach auf deiner zuständigen Krankenkasse nachfragen die können dir das ganz genau beantworten oder auf deren Homepage nachlesen...
eines weiß ich noch von meiner ersten Tochter, dass das Wochengeld über dem Einkommen liegt, das war bei mir damals auch so und hört man auch von den meisten, ob das jedoch der Regelfall ist möcht ich jetzt nicht beschwören... |
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Claudia2903
Anmeldungsdatum: 10.01.2008 Beiträge: 11 Meine Kinder: Christoph, 26.05.2008
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Verfasst am: Fr 01. Feb. 2008 23:45 Titel: |
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Danke erstmal für deine Antwort! Habe auch schon den Bescheid der KK bekommen und das Wochengeld liegt definitiv ÜBER dem bisherigen Gehalt!
Jetzt hab ich aber noch eine Frage, wird das immer für so viele Tage ausbezahlt, wie das Monat hat (das Taggeld mal im Jänner 31, Februar 29, März 31, etc.) oder immer für 28 Tage, weil es steht im Bescheid "4 Wochen im Nachhinein"
Will nicht schon wieder dort anrufen, nerve die bestimmt schon!
LG
claudia |
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rast7400
Anmeldungsdatum: 17.10.2007 Beiträge: 59 Wohnort: FürnitzGeburtstermin: 03.08.2010Meine Kinder: Alyssa, 13.11.2000 Noah, 30.03.2008
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Verfasst am: So 03. Feb. 2008 10:02 Titel: |
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Hallo,
also beim Karenzgeld ist das definitiv so, dass es zwar auch im Nachhinein aber jeweils für die bestimmten Tage ausbezahlt wird, also mal mehr mal weniger...
beim Wochengeld weiß ich das nimma so genau aber wird ja dann nicht soviel ausmachen ausser im Februar und der hat ja dieses Jahr eh 29 Tage *gg* |
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mama
Anmeldungsdatum: 01.12.2005 Beiträge: 1097 Meine Kinder: Iris, 13.05.2004 Philipp, 01.10.2006
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Verfasst am: Mo 04. Feb. 2008 22:36 Titel: |
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Na ja das Wochengeld wird ja für genau 16 Wochen (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ausgezahlt) außer bei Kaiserschnitt da 12 Wochen nach der Geburt - also ist es egal ob das Monat 31 Tage oder nur 29 hat.
Wenn man frühzeitig freigestellt wird - wird wohl der Tagessatz x den Tagen ausgezahlt werden.
Da auch das 13. u. 14. Gehalt eingerechnet wird - bekommt man automatisch mehr als sonst netto.
LG
mama |
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