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Karenz, ..........

 
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Gast1058
Gast








BeitragVerfasst am: Mi 06. Mai. 2009 14:49    Titel: Karenz, .......... Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben!

Hätte da mal ne Frage, wir planen ja ein 2 Kind.
Mein Chef wird mir kündigen (nach 10 Jahren) hat er mir schon gesagt! Da er die Ordi bald zusperrt!
So alslo bin vom Juli 09 bis 30. Nov 09 dann beurlaubt. Okay dann bin ich arbeitlos. War ich noch nie, deswegen habe ich bisschen Angst!

Kennt ihr euch da aus?
Schaut, ich werde ja dann Schwanger sein, so im August,September (hoffe ich) und wenn man arbeitlos ist, wie lange kriegt man da Karenz?
Habt ihr ne Ahnung? Bzw. wenn wir dann verheiratet sind, krieg ich da auch normale Karenz (30 +6 Monate zb.) bzw. Familienbeihilfe (vom Finanzamt alle 2 Monate) Hat man da nachteile wenn man verheiratet ist und 2 Kids hat?
Habt ihr da Erfahrungen?
Und wie ist das wenn i arbeitlos bin? Muss ich da in so Kurse oder arbeit suchen?
HILFEEEEEEEEEEEE ich kenn mi ur net aus!!

Bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Jungsmum



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BeitragVerfasst am: Mi 06. Mai. 2009 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Diese "Karenz" wie du sie meinst, ist unabhängig davon, ob du arbeitslos bist oder nicht. Denn Kinderbetreuungsgeld bekommst du, und du kannst es dir genau so aussuchen wie alle anderen, welches Modell du willst. Familienbeihilfe bekommt ihr natürlich auch.
Aber wie das mit dem Wochengeld ausschaut, weiß ich leider nicht.
Und ich denke nicht, dass das AMS einer Schwangeren Kurse aufs Auge drücken.
lg
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mama



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BeitragVerfasst am: Do 07. Mai. 2009 8:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also wie es aussiht bist Du schon im neuen System - also hängt es davon ab welche KBG-Variante Du Dir ausgesucht hast. Wenn Dein Mann nicht in Karenz geht, bekommst Du entweder 30 mon. 20 mon oder (letzte Var weiß ich nicht - also immer die Zahl vor dem Plus - also 30+6 heißt wenn beide gehen dann 36 mon. - wird ja nicht möglich sein, wenn Du arbeitslos bist.)

An der Dauer des KBG ändert sich nix, auch wenn Dein Chef die Ordi zusperrt. Du bekommst weiterhin dein KBG (bis es ausläuft) und die Familienbeihilfe sowieso.
Das mit dem Arbeitslos sein - na ja, wenn Du nicht vorhast zu arbeiten - brauchst Dich auch nicht arbeitslos melden - und wirst somit auch nicht vermittelt bzw. mußt auch keine Kurse machen.
Wenn Du die Var. 30 mon. KBG hast - könnte es sich sogar ausgehen, dass Du dann gleich anschließend Wochengeld bekommst (soviel ich weiß um einiges mehr als KBG) und dann wieder KBG fürs 2. Kind.

hoffe es war nicht zu verwirrend, ansonsten nochmals nachfragen

LG
mama
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Kriawige



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BeitragVerfasst am: Do 07. Mai. 2009 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mi nur anschließen. Wenn du noch arbeitest, kannst du dich ja zur Sicherheit bei der Arbeiterkammer erkundigen, die sind immer am neuesten stand. Damit du keine Bezüge oder so verlierst. Kriegst du eine Abfertigung??? Würde mich an deiner Stele schon arbeitslos melden, immerhin musst du ja krankenversichert sein. Oder du versicherst dich bei deinem Mann mit???
KBG + FBH bekommst du auf jeden fall. Kann mir ned vorstellen, dass du als Schwangere Kurse besuchen musst bzw das AMS welche aufs Aug drückt. Du kannst eher dann, wenn das Kind da ist und du "wiedereinsteigen" willst in die Berufswelt, spezielle Kurse machen.

Alles Liebe
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titzi 82



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BeitragVerfasst am: Do 07. Mai. 2009 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

krankenversichert bist doch in der karrenz sowieso

ich weiss jetzt nicht wie das mit dem neuen system ist aber im altem warst noch 1/2 jahr nachdem die zahlungen vorbei waren versichert denn ich hab mich erst nachdem bei meinem freund mitversichert


deswegen wüsste ich jetzt nicht warum du dich arbeitslos melden solltest denn wenn du schwanger wirst in der zeit wo du beurlaubt bist dann darf dich dein chef ja gar nicht kündigen denn du hast ja ein arbeitsverhältnis

allerdings weiss ich jetzt nicht was da rechtlich stimmt und was nicht
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Jungsmum



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BeitragVerfasst am: Fr 08. Mai. 2009 7:19    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. du wärst ab 1.12. arbeitslos. Ich würd mich dann schon arbeitslos melden, bekommst ja dann das Arbeitslosengeld, oder nicht?
Maaa, ich kenn mich da auch ned wirklich aus. Umso länger man darüber nachdenkt umso komplizierter wird alles.
lg
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Kriawige



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BeitragVerfasst am: Fr 08. Mai. 2009 8:35    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt, je länger man nachdenkt, desto komplizierter wird's. i kenn mi a nimma aus. als ich den antrag für KBG ausgefüllt hab, hab ich ned gewußt, welches von-bis-datum ich draufschreiben soll.... weil ich nicht wußte von wann bis wann nun genau (datum der geburt? ende der wochenhilfe? ende des urlaubes??) . da gibt es so tolle "frequently asked questions" im internet und so banale sachen stehen nicht drin. Wink
es gibt übrigens eine hotline vom bundesministerium, die sind auch ganz nett. da kann man alle fragen bzgl KBG stellen.
großartige hilfe war das nun keine..... Wink
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Gast1058
Gast








BeitragVerfasst am: Fr 08. Mai. 2009 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Verdammt habe gerade überall angerufen!
Ams, Wgkk kenne mich überhaupt nicht mehr aus! Auf der Wgkk haben sie mir gesagt, dass ich vielleicht garkein Geld bekomme vom Ams! Pocks net!

Vor paar Wochen war ich schon auf der AK. Die haben mir da ncihts sagen können wegen arbeitslosigkeit uns ams.........

Ich dreh bald durch! Echt!

Aber ich kann doch nicht in einer neuen Firma anfangen im Dezember und gleich sagen dass ich im 4 Monat quasi Schwanger bin, oder? Bin doch kein Arsch! Pfffffffffffffffffffff
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Jungsmum



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BeitragVerfasst am: Fr 08. Mai. 2009 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, vorallem musst mal eine Firma finden, die eine Schwangere nehmen.
Na bravo, ist ja wirklich toll, dass sich die Angestellten vom AMS und GKK selber auch ned auskennen.
lg
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