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Jassi_89
Anmeldungsdatum: 29.07.2010 Beiträge: 416 Wohnort: GrazMeine Kinder: Raphael, 27.11.2010
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 7:25 Titel: |
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Karenz
Unselbstständig arbeitende Mütter und Väter haben Anspruch auf Karenz, d.h. auf eine Freistellung von der Arbeit bei Entfall des Arbeitsentgelts. Statt des Gehalts bzw. des Lohns erhält die Mutter oder der Vater Kinderbetreuungsgeld. Die maximale Dauer der Karenzzeit liegt bei insgesamt zwei Jahren und beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist (verlinken), also acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes.
^^ aber da stehts doch auch so das des erst zu rechnen beginnt nach den 8 bzw. 12 wochen?!?!? |
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Jassi_89
Anmeldungsdatum: 29.07.2010 Beiträge: 416 Wohnort: GrazMeine Kinder: Raphael, 27.11.2010
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 7:34 Titel: |
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aber auf einer anderen seite stehts jetzt wieder anders -.-
Geburtsdatum des Kindes: 27.11.2010
Variante: Pauschalsystem 20 + 4
20,80 Euro täglich (rund 624,00 Euro pro Monat)
Bezugsdauer:
Maximaler Bezug bis Vollendung des 20. Lebensmonats (26.07.2012).
Diese Bezugsdauer kann sich maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats verlängern, wenn Sie sich mit dem 2. Elternteil abwechseln.
Zuverdienst: Ihre Zuverdienstgrenze beträgt 16.200,00 Euro pro Kalenderjahr.
aber den gkk schein hab ich ausgefüllt bis 26.9.2012 das ich daheim bleib und de hat gmeint des is alles richtig ausgefüllt |
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Lisi
Anmeldungsdatum: 20.03.2008 Beiträge: 3279 Wohnort: WienGeburtstermin: 04.08.2011Meine Kinder: Luca, 28.07.2009 Mateo, 02.08.2011
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 12:42 Titel: |
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@abstrusi: ja war ein dummer fehler.
@jassi: also vom rechnerischen hätt ich auch gesagt, dass du dann am 27.7. wieder arbeiten müsstest, weil dann ist dein kind ja 20 monate. oder geht dein freund auch in karenz?
hast du von der krankenkasse nicht so eine bestätigung bekommen, wie lange du die bezüge ausbezahlt bekommst? |
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Jassi_89
Anmeldungsdatum: 29.07.2010 Beiträge: 416 Wohnort: GrazMeine Kinder: Raphael, 27.11.2010
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 13:57 Titel: |
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nein noch nicht... i hab des falsch verstanden irgendwie... also das ich 20 monate zu hause bleiben kann dann wäre da kleine 22 monate
aber naja die gkk wird mir den brief noch schicken |
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susi_mama
Anmeldungsdatum: 17.04.2009 Beiträge: 961 Wohnort: DresdenMeine Kinder: Julian, 30.12.2007 Luise, 26.09.2009
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 14:12 Titel: |
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verwechselt nicht die karenzzeit mit der zeit in der ihr kbg bekommt! das hängt nicht zusammen!!!
bei 20 kbg könnt ihr trotzdem 2 jahre zuhause bleiben, oder wie ich nach 12 monaten schon wieder mit geringerer stundenzahl arbeiten gehen!!!
lg
susi |
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Nicichrisi
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 4725 Wohnort: TullnMeine Kinder: Maximilian, 26.10.2009 Christian, 25.08.2011
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Verfasst am: Do 27. Jan. 2011 16:59 Titel: |
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ja susi da hast du recht. das kinderbetruungsgeld hängt nicht mit der karenzzeit zusammen. man bekommt halt das geld nur solange man sich die variante aussucht aber in karenz kann man trotzdem zwei jahre gehen! |
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mädchenmami
Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 87 Wohnort: ÖsterreichGeburtstermin: 01.11.2011Meine Kinder: c, 13.01.2005
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Verfasst am: Fr 28. Jan. 2011 11:56 Titel: |
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auf der AK seite steht folgendes "Die Karenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochenfrist nach der Geburt). Die Karenz kann bis zu 2 Mal zwischen den Eltern geteilt werden. Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt (schriftlich/Musterbrief) bekannt gegeben werden.
Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich.
Während der Karenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. Gehalt. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld. (Antragstellung bei der Zuständigen Krankenkasse, weitere Infos siehe auch Artikel "Kindergeld: Die Rechtslage")."
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Lisi
Anmeldungsdatum: 20.03.2008 Beiträge: 3279 Wohnort: WienGeburtstermin: 04.08.2011Meine Kinder: Luca, 28.07.2009 Mateo, 02.08.2011
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Verfasst am: Fr 28. Jan. 2011 12:03 Titel: |
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ich glaub jetzt versteh ich es schon langsam *g* danke für eure hilfe.
war heute beim amtsarzt und momentan kann ich nicht freigestellt werden. war aber darauf vorbereitet und ich glaub auch nicht, dass ich es nochmal probiere. die ärztin hat mir erklärt, dass die bestimmungen seit 2011 so extrem sind. da brauchen sie richtige "beweise" wie vermessungen der gebärmutter oder so. oder man muss bettlägrig sein. auch wenn man blutungen und kontraktionen hat wird man nicht unbedingt freigestellt.
also ich seh es so, ich bin froh, dass ich ned so eine ss habe, da geht ich gern die 2 monate arbeiten. hab ich eigentlich ein recht auf teilzeit? oder ist die firma nicht dazu verpflichtet? würde mich allerdings wundern, wenn mein chef mir die teilzeit nicht gewähren würde.
lg lisi |
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Nicichrisi
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 4725 Wohnort: TullnMeine Kinder: Maximilian, 26.10.2009 Christian, 25.08.2011
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Verfasst am: Fr 28. Jan. 2011 13:02 Titel: |
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recht weiß ich nicht so ob du auf teilzeit hättest. ich glaub das müssen sie dir nicht geben wenn es nicht gehen würde. |
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Lisi
Anmeldungsdatum: 20.03.2008 Beiträge: 3279 Wohnort: WienGeburtstermin: 04.08.2011Meine Kinder: Luca, 28.07.2009 Mateo, 02.08.2011
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Verfasst am: Sa 29. Jan. 2011 11:52 Titel: |
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na ich glaub auch nicht, habe nichts darüber im internet gefunden. aber ich hoffe, dass die firma darauf einsteigt, aber ich glaube schon. |
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