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cyberlilly
Anmeldungsdatum: 17.02.2012 Beiträge: 7 Wohnort: FreistadtGeburtstermin: 26.08.2012
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Verfasst am: Fr 17. Feb. 2012 21:43 Titel: FRÜHKARENZ warum darf ich nicht? |
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Hallo!
Ich bin in der 12. ssw und habe eine sehr -ich nenn es mal- mühsame schwangerschaft.
*Neben ständigen Blutungen (im krankenhaus kann mir keiner erklären woher es kommt)
*muss ich alle 3 monate spritzen nehmen (reg. faktor negativ)
*eine narbe beim eierstock ist bei einer zystenentfernung (vor 4 jahren) nicht verheilt (=wucherungen) und zusätzlich sitzen da schon wieder 2 zysten drauf, die mir unangenehme schmerzen bereiten
*weiters leide ich an epilepsie und musste aprupt mimt meinen medikamenten (lamictad) aufhören, kann daher jederzeit wieder meine anfälle bekommen.
*zusätzlich kommt noch ein enormer psychischer druck (chefin hat mich trotz schwangerschaft gekündigt und rechtlich ist das ok da ich über eine stiftung dort arbeitete)
*und eine fehlgeburt hatte ich bereits leider auch schon (cüretage, herzchen schlug nicht mehr)
meine frauenärztin meint aber, diese gründe seien nicht ausreichend für eine frühkarenz.
:^
liegt sie damit richtig? ich bin bestimmt nicht hypersensibel oder steiger mich in etwas rein.
PS: mir geht es nicht darum, nicht arbeiten gehen zu müssen (ich wurde ja gekündigt).
ich wär euch sehr dankbar für eure meinung
dankeschön im voraus.
L |
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sternchenmami
Anmeldungsdatum: 17.01.2012 Beiträge: 47
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Verfasst am: Fr 17. Feb. 2012 22:01 Titel: |
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Liebe Cyberlilly!
Tut mir leid was du so erleiden musst.
Hatte auch am 2.1. eine Totgeburt und bin schon wieder am basteln.
Lass dich nicht unterkriegen! ALso ich seh genügend Gründe für Frühkarenz.
Vorallem ist es denke ich für die Psyche ein horror was du durchmachst.
Ich würde mir nichts gefallen lassen und nur an mich und mein Baby denken.
Bin auch grad arbeislos aber ich möchte unbedingt schwanger werden und mir ist wichtig dass alles gut geht.
Wünsch dir alles Gute und gratuliere zur Schwangerschaft! |
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Jassi_89
Anmeldungsdatum: 29.07.2010 Beiträge: 416 Wohnort: GrazMeine Kinder: Raphael, 27.11.2010
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Verfasst am: Sa 18. Feb. 2012 20:26 Titel: |
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Leider habe ich keine Ahnung wegen Frühkarenz - weiß nur das sehr viel vom Chefarzt abhängt!
Gegen die 22. SSW war ich bei meiner Hausärztin weil ich nicht mehr sitzen konnte (bin Bürokauffrau) nach einigen Untersuchungen stellte sich heraus mein kleiner liegt am Ischiasnerv also schickte sie mich Krankenstand!!
Beim Chefarzt hörte ich nur "Jaja sie wissen aber schon das sie SCHWANGER sind und NICHT krank"
Hoff das beste für dich vil kannst es nochmal probieren und das dich dein Hausarzt weiterschicken könnte! |
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Schnuppe
Anmeldungsdatum: 17.07.2011 Beiträge: 119 Wohnort: PurkersdorfGeburtstermin: 01.05.2012Meine Kinder: Florian, 01.05.2012 Benjamin, 01.05.2012
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Verfasst am: So 19. Feb. 2012 8:59 Titel: |
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Hallo,
also was ich zu dem Thema weiß: nicht der Gyn schickt dich in vorzeitigen Mutterschutz, sondern der Amtsarzt bzw. das Arbeitsinspektorat. Beide Stellen sind möglich, mit dem Chefarzt hat das gar nichts zu tun.
Früher war das scheinbar sehr einfach mit dem vorzeitigen MSch und wer nimmer arbeiten wollte ist halt gegangen. Angeblich wurde das vor 1 oder 2 Jahren geändert und es liegen nun definierte Gründe vor, warum jemand in vorzeitigen MSch gehen kann. Ich habe diese Liste im www leider nirgends gefunden.
Du kannst ja mal versuchen beim Arbeitsinspektorat anrufen und fragen, was Gründe sein können bzw. wo man die findet. Und dein Gyn müsste sie eigentlich auch kennen. Bin mir ziemlich sicher, dass das eindeutig definierte Dinge sind.
Ich bin selber in vorzeitigem MSch, weil ich Zwillinge bekomme. Und ich konnte allein deshalb gehen, weil das ein Grund auf der Liste ist. Da muss es einem nichtmal schlecht gehen, mit den beiden ist gsd auch alles ok. Aber als das Arbeiten zu beschwerlich wurde und ich abends nur noch Schmerzen hatte, habe ich das dann in Anspruch genommen. Theoretisch hätte ich mit Zwillis aber ab der ersten Untersuchung, wo das festgestellt wurde, gehen können.
Ich würde versuchen das mal rauszufinden und dann kann dein Arzt die vielleicht ein Attest in diese Richtung schreiben, mit dem geht's dann zum AI oder Amtsarzt.
Alles Gute und lg
Schnuppe |
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Jassi_89
Anmeldungsdatum: 29.07.2010 Beiträge: 416 Wohnort: GrazMeine Kinder: Raphael, 27.11.2010
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Verfasst am: So 19. Feb. 2012 20:16 Titel: |
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Also wir sagen da Chefarzt - des is da Amtsarzt der sitzt in der Gkk |
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cyberlilly
Anmeldungsdatum: 17.02.2012 Beiträge: 7 Wohnort: FreistadtGeburtstermin: 26.08.2012
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Verfasst am: So 19. Feb. 2012 20:39 Titel: |
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zunächst mal herzlichen dank für eure antworten und eure tipps bzw hilfe!!!!
brauche ich fürn chefarzt/amtsarzt eine überweisung von meiner gyn oder darf ich da einfach nach telefonischer voranmeldung auch hin?
hoffe es klappt alles mit der frühkarenz, dann kann ich mich endlich voll und ganz auf mein kleines würmchen konzentrieren.
der druck, die angst,... ist echt unerträglich
liebe grüße und euch alles liebe und gute |
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Schnuppe
Anmeldungsdatum: 17.07.2011 Beiträge: 119 Wohnort: PurkersdorfGeburtstermin: 01.05.2012Meine Kinder: Florian, 01.05.2012 Benjamin, 01.05.2012
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Verfasst am: So 19. Feb. 2012 21:27 Titel: |
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Hi,
also bei mir in NÖ ist der Amtsarzt auf der BH, aber egal. Eine Überweisung braucht man für die Freistellung nicht, aber ein Attest vom Gyn warum die Freistellung empfohlen wird.
Daher würde ich mal telefonisch die möglichen Gründe erfragen und dann den Gyn um was entsprechendes schriftliches bitten.
lg
Schnuppe |
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cyberlilly
Anmeldungsdatum: 17.02.2012 Beiträge: 7 Wohnort: FreistadtGeburtstermin: 26.08.2012
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Verfasst am: Mo 20. Feb. 2012 11:54 Titel: |
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okay hab ich gemacht, schnuppe, danke!
epilepsie ist eigentlich schon grund genug, meinte die dame am telefon. hoffe, sie behält auch recht!
halte euch auf dem laufenden!
Lg |
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cyberlilly
Anmeldungsdatum: 17.02.2012 Beiträge: 7 Wohnort: FreistadtGeburtstermin: 26.08.2012
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Verfasst am: Mo 20. Feb. 2012 12:05 Titel: |
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habe im internet gerade eine liste gefunden, falls es jemand anderen auch interessiert Is halt viel Fachchinesisch, muss man halt googeln:
"Anlage1" zu GZ: BMASK-462.310/0012-VII/A/4/2010
GRÜNDE FÜR FREISTELLUNGEN GEMÄß _3 Abs. 3 MUTTERSCHUTZGESETZ:
1) Anämie mit Hämoglobin im Blut 8.5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
2) Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z.B. Polyhydramnion)
3) Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. SSW)
4) Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM), wenn schwer einstellbar
5) Kongenitale Fehlbildungen
6) Mehrlinge
7) Organtransplantierte (z.B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburtlichkeit, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität)
Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab 20. SSW
9) Präeklampsie, E-P-H-Gestose
10) Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik
11) Status post Konisation
12) Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft
13) Uterusfehlbildungen
14) Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab 20. SSW
15) Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus
16) Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten
17) Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft
1 Grunderkrankungen der Schwangeren (internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art) werden vom jeweiligen Facharzt /Fachärztin begutachtet und selbige/r beantragt eine Freistellung, wenn tatsächlich eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt
Hinweise:
1) Vorzeitiger Mutterschutz ist erst ab Ende der 15. SSW möglich (Ausnahme: besondere Begründung)
2) Nicht angeführte Pathologien sind im Einzelfall zu entscheiden
3) Hyperemesis, Lumbalgie, Blutungen in der Frühgravidität, Hypotonie mit Kollapsneigung stellen keine Freistellungsgründe dar sondern begründen lediglich einen Krankenstand
4) Die Tatsache, dass es sich um eine ältere Schwangere handelt ( 35 Jahre) ergibt nicht automatisch einen Freistellungsgrund
Eine werdende Mutter darf über die Achtwochenfrist hinaus nicht beschäftigt werden, wenn nach einem von ihr vorgelegten Zeugnis einer/eines Amtsärztin/Amtsarztes oder einer Arbeitsinspektionsärztin/eines Arbeitsinspektionsarztes Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre.
Medizinische Indikationen, die ein solches Zeugnis begründen, sind in" Anlage 1" dargelegt. Die Begründung für einen Antrag auf Freistellung gemäß _3 Abs. 3 MSchG obliegt der Fachärztin/dem Facharzt des jeweiligen medizinischen Fachgebietes, in dessen Bereich die Indikation für die Freistellung fällt.
Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz können keine Freistellung gemä__3 Abs. 3 MSchG bewirken.
Liegen Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit von werdenden Müttern am Arbeitsplatz vor, ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen anzustreben. Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, ist die werdende Mutter von dem/der Arbeitgeber/in von der Arbeit freizustellen (_2 b MSchG). |
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