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Einvernehmliche Kündigung und jetzt bin ich Schwanger!!

 
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Lenita



Anmeldungsdatum: 11.07.2009
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Laura, 21.06.2010



BeitragVerfasst am: Di 27. Okt. 2009 21:58    Titel: Einvernehmliche Kündigung und jetzt bin ich Schwanger!! Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

bitte ich brauche eure Hilfe und schnellstmöglich eine Antwort.

Ich habe am 14 Oktober 2009 in beidseitigem Einverständnis mein Dienstverhältnis aufgelöst.
Festgelegteter letzter Arbeitstag ist der Samstag der 31. Oktober.
Heute habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht und der ist positiv ausgefallen *freu* aber meine Frage ist nun, ob ich irgendwelche Ansprüche (sowie bei einem aufrechten Dienstverhältnis) trotz Kündigung geltend machen kann? (Mutterschutz usw.)

Danke bereits im Voraus
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happymama



Anmeldungsdatum: 08.10.2008
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Elias, 28.12.2008
Menélaos, 30.09.2010


BeitragVerfasst am: Di 27. Okt. 2009 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lenita,

ganz herzlichste Glückwünsche zu Deinem positiven Schwangerschaftstest erstmal!!!
Bei mir war es ähnlich wie bei Dir, ich hatte in gegenseitigen Einverständnis gekündigt und die Schwangerschaft kam dazwischen.
Bei mir war aber alles sehr kompliziert, da ich auch noch im Kindergarten arbeitete und dann urplötzlich von einem auf den anderen Tag nicht mehr auf die Arbeit durfte, da ich keine Antikörper gegen Ringelröteln hatte.

Im Enteffekt bin ich dann auf das AMS und habe Arbeitsloesengeld beantragt und musste mich weiter bewerben.Das ist bei Dir sicher einfacher und ich weiß leider nicht wie es hier in Österreich aussieht, da ich aus Deutschland bin.

An Deiner Stelle würde ich einfach mal bei der Arbeiterkammer anrufen, die können Dir bestimmt weiterhelfen.

Liebe Grüße und viel Glück

Happymama
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kokonut2806



Anmeldungsdatum: 26.08.2008
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BeitragVerfasst am: Mi 28. Okt. 2009 9:25    Titel: Antworten mit Zitat

hey,
Glückwunsch zu SS!

Setzt dich so schnell wie möglich mit deinem Betriebsrat zusammen und versuche mit denen eine Einigung mit deinem Chef zu verhandeln! Wenn du einen kulanten Chef hast, ist das vielleicht kein Problem!
Ansonsten bleibt dir, wie Happymama schon geschrieben hat, nur der Weg aufs Arbeitsamt!
Wünsch dir viel Erfolg und eine schöne Kugelzeit!

LG
Koko
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Lisi



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BeitragVerfasst am: Do 29. Okt. 2009 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo lenita!!

herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft, freut mich, dass es geklappt hat!! es passiert dann eben immer dann, wenn mans am wenigsten erwartet, wie man bei dir sieht! Wink aber ich würd auch mal versuchen, mit deinem chef zu reden, vielleicht hat er wirklich verständnis dafür. drück dir die daumen, wird schon alles gut gehen!

eine schöne schwangerschaft wünsch ich dir!!

lg lisi
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goldfisch



Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 170





BeitragVerfasst am: Do 29. Okt. 2009 9:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde einen Termin an der Arbeiterkammer ausmachen und dort gemeinsam überlegen, ob es überhaupt "nötig" ist, sich wieder anstellen zu lassen. Sprich, welche Vor- und welche Nachteile hat es, wenn Du bis zum Mutterschutz noch arbeitest, welche Vor- und welche Nachteile hat es, wenn Du Dich arbeitslos meldest?

Mutterschutz ist ja nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden sondern an das Schwangersein und nachher Muttersein. Es sagt nur aus, dass Du (im Normalfall) 8 Wochen vor dem EG und 8 Wochen danach keiner Beschäftigung nachgehen darfst. Und das gilt für davor Arbeitslose natürlich ganz genau so! In diesem Zeitraum stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und wirst - glaube ich - auch nicht "arbeitslos" sein (weil man dazu vermittelbar sein muss, und das bist Du dann ja nicht). Das müßte aber egal sein, weil Du in diesem Zeitraum ohnehin Wochengeld (und kein Gehalt) bekommst. Das Wochengeld ist halt höher, wenn Du davor angestellt bist.

Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht übrigens ab der Schwangerschaft. Wenn Du also am 1.10.09 gekündigt wirst, am 3.10.09 erfährst, dass Du in der 3 Woche schwanger bist, warst Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger und darfst nicht gekündigt werden. Allerdings mußt Du dann innerhalb einer Frist nachweisen, dass Du schwanger warst. Wie es bei einer einvernehmlichen Auflösung aussieht, weiß ich nicht, auf help.gv.at steht nur, dass eine solche, bei bestehender Schwangerschaft, nur gilt, wenn sie schriftlich erfolgt ist.

Du siehst also, das ganze ist relativ komplex. Deswegen empfehle ich Dir die AK, damit Du Dir mal überlegen kannst, welche Möglichkeiten Du hast und was Du willst!

"Zur Not" meldest Du Dich arbeitslos, bekommst Arbeitslosengeld plus später Kinderbetreuungsgeld plus Familienbeihilfe. Du mußt halt nachweisen, dass Du arbeitsfähig und arbeitswillig bist (und später, dass die Kinderbetreuung gewährleistet, für zumindest 16 Stunden pro Woche).

Alles Gute!
Goldfisch
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Lenita



Anmeldungsdatum: 11.07.2009
Beiträge: 606
Wohnort: Kärnten/Österreich

Meine Kinder:
Laura, 21.06.2010



BeitragVerfasst am: Do 29. Okt. 2009 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, danke an alle, aber leider hab ich keine Chance wieder da anfangen zu können, ich mach mir jetzt einfach eine schöne SS und vll. mach ich einfach ein weiterbildungskurs Wink

Danke nochmals an alle Very Happy
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